Pflegehilfsmittel für Personen mit Pflegegrad, im häuslichen Umfeld

Jede:r Versicherte, die:der einen Pflegegrad aufweist und zu Hause betreut und gepflegt wird, hat einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich (Stand April 2022). Die Pflegehilfsmittel können über eine sogenannte Pflegebox bezogen werden.

Was ist eine Pflegebox und welche Vorteile hat diese?

Der Begriff Pflegebox ist ein vereinfachter Begriff für ein Paket, welches mit verschiedenen Pflegehilfsmitteln gepackt ist. Im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) ist geregelt, dass Versicherte:n mit Pflegegrad bis zu 40 € monatlich für diese Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 erstattet bekommen (Stand April 2022).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Pflegebox beantragt werden kann?

Es gibt zwei Grundvoraussetzungen, die auf jeden Fall gegeben sein müssen.

  1. Sie haben einen Pflegegrad der Stufe 1-5

Einen Pflegegrad erhalten Sie von ihrer Pflegekasse, welche direkt Ihrer Krankenkasse untergeordnet ist.

  1. Sie werden zu Hause betreut und gepflegt

Sie wohnen zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft und nicht im Pflegeheim. Sie werden z.B. von Familienangehörigen gepflegt.

Welche Pflegehilfsmittel können über eine Pflegebox bezogen werden?

  • Einmalhandschuhe
  • Schutzunterlagen(Einfachgebrauch)
  • Schutzschürzen (Einfach- und Mehrfachgebrauch)
  • Mundschutz
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Fingerlinge
  • des Weiteren können bei der Pflegekasse auch waschbare Bettschutzeinlagen beantragt werden (PG51)

Die Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, dadurch können Patient:innen mit Pflegegrad zu Hause einen hohen Hygienestandard führen.

Wie erhalten Sie eine Pflegebox?

Es gibt verschiedene Anbietende, die eine Pflegebox anbieten. Den genauen Antragsablauf und die Genehmigung können Sie gerne bei Ihrem gewünschten Anbietenden erfragen.

Wir unterstützen Sie gerne.